Die Mietpreisbremse

In der aktuellen Folge von „Immofunk Lang Immobilien“ spreche ich über ein Thema, das viele Vermieter unterschätzen – und manche Mieter gar nicht kennen: die Mietpreisbremse.

Seit 2015 gilt: Die Miete darf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Klingt einfach? Ist es aber oft nicht. Was gilt als Vergleichsmiete? Welche Ausnahmen gibt es? Was passiert, wenn ich zu viel verlange?

Viele denken: „Ich setze den Preis einfach etwas höher an – wenn’s klappt, super.“ Aber Achtung: Der Mieter kann die Miete auch nach Vertragsabschluss anfechten. Und dann heißt es: Rückzahlung.

Meine Empfehlung: Wer vermietet, sollte den Mietspiegel genau kennen, sich an die Vorgaben halten – und sich beraten lassen. Auch Modernisierungen oder möblierte Vermietung haben ihre Regeln.

Jetzt reinhören und erfahren, wie Sie als Vermieter rechtssicher und fair vermieten – und warum der Markt oft stärker ist als jede Regulierung.