Die Teilungserklärung

In der aktuellen Folge von Immofunk Lang Immobilien spreche ich über ein Thema, das für Käuferinnen und Käufer oft erst im Nachhinein relevant wird: die Teilungserklärung. Dabei ist sie ein zentraler Baustein beim Kauf einer Eigentumswohnung – quasi das Grundgesetz der Immobilie.

Viele denken: „Ich kaufe eine Wohnung, also gehört sie mir.“ Doch ganz so einfach ist es nicht. Die Teilungserklärung legt genau fest, was wirklich zum Eigentum gehört – und was nicht. Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte – wer hier nicht genau hinschaut, erlebt im Zweifel eine böse Überraschung. Eine Dachterrasse, die plötzlich allen gehört, ein Stellplatz ohne rechtskräftige Zuordnung oder ein Dachboden, den man zwar nutzt, aber gar nicht ausbauen darf – all das kommt häufiger vor, als man denkt.

Für Käufer heißt das: Unbedingt vor dem Kauf in die Teilungserklärung und ins Grundbuch schauen. Auch wichtig: Die Gemeinschaftsordnung als Teil der Teilungserklärung. Dort sind viele Regeln für das Zusammenleben im Haus verankert – von Waschküche bis Ruhezeiten.

Meine Empfehlung: Keine Eigentumswohnung kaufen, ohne die Teilungserklärung gelesen und verstanden zu haben – am besten gemeinsam mit einem Profi.

Jetzt reinhören und erfahren, worauf es wirklich ankommt, wenn es um die Teilungserklärung geht!